So zumindest die Definition von öffentlichen Stellen. Aber was bedeutet das genau? Wo ist es zu finden? Und kann man ein Produkt nach dem Ablauf noch genießen?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum legen die Lebensmittelhersteller selbst fest. Das macht Sinn, denn wer kennt die die Eigenschaften eines Produktes besser, als der Produzent selbst? Dieser hat Information zur zeitlichen Entwicklung von Keimen, zum PH-Wert, kennt aber auch die sensorischen Qualitäten – zum Beispiel Farbe, Geruch oder Aussehen eines Lebensmittels. Dazu werden im Vorfeld umfangreiche Analysen und Lagertests durchgeführt. Hierbei kalkulieren die Hersteller zudem bewusst einen Puffer ein, um die Qualität und Genießbarkeit ihrer Erzeugnisse wirklich garantieren zu können. Lebensmittel müssen also nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht automatisch entsorgt werden, verdorben sind sie dann nämlich oftmals noch lange nicht.
Allerdings gilt das Mindesthaltbarkeitsdatum ausschließlich für noch geschlossene Packungen. Ist der Joghurtbecher angebrochen oder die Wurstpackung geöffnet, können die Lebensmittel möglicherweise sogar noch vor Ablauf dieses Datums verderben.
Ein österreichischer Haushalt wirft pro Jahr fast 58 Kilo genießbare Lebensmittel in den Müll. Oft werden einwandfreie Produkte weggeworfen, nur weil das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist. Im Rahmen verschiedener Initiativen motivieren Lebensmittelhersteller Konsument*nnen dazu, bereits „abgelaufene“ Lebensmittel auf ihre Genusstauglichkeit zu prüfen. Angaben wie „oft länger gut“ oder „häufig länger genießbar“ ermutigen dazu, die Sinne einzusetzen – nach dem Motto: Schauen, Riechen, Probieren.
Die Verringerung von Lebensmittelverschwendung ist auch ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem. Ziel der EU-Kommission ist es, bis 2030 die Lebensmittelabfälle pro Kopf auf Ebene des Einzelhandels und der Verbraucherinnen und Verbraucher zu halbieren.
Die rechtlichen Vorgaben für die Deklaration des Mindesthaltbarkeitsdatums sind europaweit in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung geregelt.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist auf der Verpackung wie folgt anzugeben:
„mindestens haltbar bis …“, wenn der Tag genannt wird
„mindestens haltbar bis Ende …“, wenn Monat oder Jahr genannt werden
Die Kennzeichnung des Mindesthaltbarkeitsdatums erfolgt nach:
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf verpackten Lebensmitteln gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem dieses Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften, beispielsweise Geruch oder Geschmack, behält. Wurde die original verschlossene Verpackung richtig gelagert, sind Lebensmittel mit überschrittenem MHD häufig noch gut zu genießen und nicht automatisch verdorben. Allerdings sollte man sich grundsätzlich – auch vor Ablauf des MHD – davon überzeugen, dass sie noch nicht verdorben sind. Bei untypischem Aussehen, Geruch, Geschmack oder Konsistenz sollten Sie das Produkt wegwerfen.
Das Verbrauchsdatum („Zu verbrauchen bis …“) findet sich auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie Fisch und Fleisch. Es gibt an, bis wann die Lebensmittel verzehrt werden müssen. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums sollten Lebensmittel ausnahmslos entsorgt werden, bei ihrem Verzehr besteht bereits erhöhte Gefahr für eine Lebensmittelvergiftung.
Getreidearten wie Reis, Bulgur und Couscous halten – trocken gelagert – sehr lange und weit über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus. Ebenfalls lang haltbar sind eingemachte Gemüse- und Obstkonserven. Süßungsmittel in flüssiger Form wie Honig oder Ahornsirup und Zucker in fester Form stehen auf der Liste der am längsten haltbaren Lebensmittel ganz oben. Auch Essig und Salz als Würzmittel verderben praktisch nicht.
Nicht alle Lebensmittel müssen ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen.
Ausnahmen bestehen für folgende Lebensmittelgruppen:
Jährlich landen tonnenweise Lebensmittel im Müll. Ein sorgsamer Umgang mit unseren LEBENSmitteln beginnt bei jeder und jedem von uns. Als Konsument*innen haben wir es in der Hand zu entscheiden: Die „Mittel zum Leben“ wurden unter hohem Ressourcenaufwand produziert und sollten nicht leichtfertig alleine aufgrund eines überschrittenen Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) im Müll landen.
Aus diesem Grund haben vor ein paar Jahren die Expert*innen der MA38, der Lebensmitteluntersuchung Wien, bestimmte Produktgruppen getestet, die Lebensmittel unter kontrollierten Bedingungen „altern“ lassen und ihre Qualität und Genusstauglichkeit überprüft. Damit wurde gezeigt, wie lange diese Nahrungsmittel üblicherweise über das MHD hinaus haltbar sind – eine entsprechende Lagerung vorausgesetzt. Eines kann und will der Leitfaden allerdings nicht ersetzen: Das Vertrauen in unsere eigenen Sinne!
Denn nichts ist im Bereich Lebensmittelkontrolle so verlässlich wie Schauen, Riechen, Fühlen und Schmecken.
Näheres, sowie das MHD-Poster hier.