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Rochelt Feinkost Über uns

ROCHELT Handels GmbH

Der Feinkost-Scout

4491 Niederneukirchen, Au 7, Österreich

Telefon +43 7224 7107
Fax +43 7224 710719
info@rochelt.at

Für den Inhalt verantwortlich:
Roland Rochelt

Firmensitz: Niederneukirchen
Gerichtsstand: Steyr

Unternehmensgegenstand: Lebensmittelgroßhandel

Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich

Geschäftsführung: Roland Rochelt
Firmenbuch: 86316k
UID-Nr.: ATU22727707

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

(AGB)

der Rochelt Handels GmbH

Stand: Jänner 2015

I. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung in schriftlicher Form zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

II. Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der von Kunden bestellten Waren bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende an eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes gebunden.

III. Preis

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Bei anderen Formen der Zahlung gelten diese erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällig gewährte Zahlungsvergünstigungen außer Kraft.

Jedwede Forderungen des Kunden an uns, sei es in bar, in Form von Gutschriften (Bonus) oder Naturalrabatten kommen erst dann zur Auszahlung, wenn dieser unsererseits keine offenen Verbindlichkeiten aufweist.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder – soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt – Verzugszinsen in der Höhe von 4% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen.

Bei allen überfälligen, offenen Beträgen behalten wir uns jederzeit das Recht vor mit der Einbringung unseren Rechtsanwalt zu beauftragen und alle damit verbundenen Kosten dem säumigen Kunden zu verrechnen.

V. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktritts haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadensersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

Tritt der Kunde ohne Berechtigung vom Vertrag zurück oder begehrt er seiner Aufhebung haben wir die Wahl auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadensersatz in der Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

VI. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seine Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist und insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten sowie Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Des weiteren sind wir berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten, erst nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Sollte ein Artikel nicht lieferbar sein bzw. wird ein Artikel von unseren Lieferanten aus dem Sortiment genommen, so hat der Kunde – auch bei erfolgter Auftragsbestätigung unsererseits – keinerlei Anspruch auf Lieferung oder Schadensersatz.

VII. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist grundsätzlich die Lieferadresse des Kunden, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

VIII. Gewährleistungs-, Untersuchungs-, und Rügepflicht

Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware umgehend auf etwaige Mängel und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Bei Mengen- oder Gewichtsabweichungen können nur Reklamationen anerkannt werden, die bei der Übergabe der Ware erfolgen. Gleiches gilt bei Beanstandungen des Mindesthaltbarkeitsdatums der Waren.

Sonstige Mängel müssen innerhalb einer Woche gerügt werden. Bei berechtigter Mängelrüge behalten wir uns vor auf welche Art wir innerhalb von 7 Werktagen den gerügten Mangel beheben.

IX. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen 3 Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatz neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

X. Produkthaftung

Regressforderungen i.S. des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verursacht worden ist.

XI. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändung – verpflichtet sich der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns umgehend zu benachrichtigen.

Ist der Kunde kein Verbraucher oder kein Unternehmen, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

XII. Forderungsabtretung

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritte, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Waren zahlungshalber ab.

Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern insbesondere in der offenen Posten-Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.

Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern. Diese Erlöse hat der Kunde nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 des Versicherungsgesetzes bereits jetzt an uns abzutreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

XIII. Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

XIV. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.

Handels es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

XV. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werksnutzungs- oder Verwertungsrechte.