ROCHELT Handels GmbH
Der Feinkost-Scout
4491 Niederneukirchen, Au 7, Österreich
Telefon +43 7224 7107
Fax +43 7224 710719
info@rochelt.at
Für den Inhalt verantwortlich:
Roland Rochelt
Firmensitz: Niederneukirchen
Gerichtsstand: Steyr
Unternehmensgegenstand: Lebensmittelgroßhandel
Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Geschäftsführung: Roland Rochelt
Firmenbuch: 86316k
UID-Nr.: ATU22727707
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Februar 2026
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I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Rochelt Handels GmbH (im Folgenden „Verkäufer“).
Sie gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, außer der Verkäufer stimmt schriftlich zu.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte als Rahmenvereinbarung.
II. Vertragsabschluss
Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
Bestellungen des Kunden stellen ein verbindliches Angebot dar.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Lieferung zustande.
III. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Transport- und Verpackungskosten werden gesondert verrechnet, wenn nicht ausdrücklich inkludiert.
Der Verkäufer ist berechtigt, Preise anzupassen, wenn sich Kostenfaktoren (Material, Energie, Transport, Löhne) nach Vertragsabschluss wesentlich ändern.
IV. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
Zahlungen gelten erst mit Eingang auf dem Konto des Verkäufers als geleistet.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Der Kunde trägt alle zweckentsprechenden Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten.
Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten.
V. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur im Zusammenhang mit demselben Vertragsverhältnis zu.
VI. Lieferung und Lieferfristen
Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart wurden.
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt verlängern die Lieferfrist angemessen.
Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
VII. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur oder bei Abholung durch den Kunden auf den Kunden über.
Dies gilt auch bei Teillieferungen.
VIII. Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 UGB)
Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt, insbesondere bei Lebensmitteln sowie Kühl- und Tiefkühlprodukten, auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und die Einhaltung der Kühlkette zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel, Transportschäden oder Abweichungen sind dem Verkäufer spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung, bei leicht verderblicher Ware sofort bei Warenübernahme, schriftlich zu rügen.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Unterlassene oder verspätete Mängelrügen führen zum Verlust sämtlicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, soweit gesetzlich zulässig.
IX. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit gesetzlich zulässig, 12 Monate ab Lieferung. Bei verderblicher Ware ist die Gewährleistung auf die jeweilige Haltbarkeitsdauer beschränkt.
Der Verkäufer entscheidet nach seiner Wahl über Ersatzlieferung oder Gutschrift. Eine Nachbesserung ist bei Lebensmitteln ausgeschlossen.
Wandlung oder Preisminderung sind erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Ersatzlieferung möglich.
X. Besondere Bestimmungen für Lebensmittel
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den gelieferten Waren um Lebensmittel handelt, die besonderen gesetzlichen Vorschriften unterliegen und teilweise nur eine begrenzte Haltbarkeit aufweisen.
Bei gekühlten Produkten (insbesondere Wurst- und Käsewaren) ist der Kunde verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Übergabe ordnungsgemäß zu lagern und die Einhaltung der vorgeschriebenen Kühltemperaturen sicherzustellen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Qualitätsverluste, die auf unsachgemäße Lagerung oder Unterbrechung der Kühlkette nach Gefahrenübergang zurückzuführen sind.
Handelsübliche und produkttypische Abweichungen in Gewicht, Größe, Farbe, Konsistenz oder Geschmack stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Lebensmitteln ist aus hygienischen und lebensmittelrechtlichen Gründen grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Reklamationen bei verderblicher Ware können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb der in Punkt VIII genannten Fristen erfolgen und die Ware bis zur Klärung sachgerecht gelagert und für eine Überprüfung verfügbar gehalten wird.
Bei Getränkelieferungen sind Transportschäden (z.B. Bruch, Undichtigkeiten) sofort bei Warenübernahme zu melden und entsprechend zu dokumentieren.
Im Falle eines lebensmittelrechtlich erforderlichen Rückrufs verpflichtet sich der Kunde, den Verkäufer unverzüglich zu unterstützen, insbesondere durch Sperrung betroffener Waren und Mitwirkung bei Rückrufmaßnahmen.
XI. Haftung
Der Verkäufer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden.
Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Personenschäden bleiben unberührt.
XII. Produkthaftung
Regressforderungen gemäß § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig, außer der Schaden wurde vom Verkäufer grob fahrlässig verursacht.
XIII. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzufordern.
XIV. Rücktritt vom Vertrag
Bei Zahlungsverzug oder Insolvenz des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Im Rücktrittsfall kann der Verkäufer tatsächlichen Schaden oder pauschal 15 % des Bruttorechnungsbetrags verlangen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
XV. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Verkäufers: Rochelt Handels GmbH, Au 7, 4491 Niederneukirchen – Landesgericht Steyr.
XVI. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Verkäufers zu entnehmen.
XVII. Einsatz KI-gestützter Systeme
Der Verkäufer ist berechtigt, zur Erstellung und Optimierung von Produkttexten, Angeboten, Katalogen, Abbildungen oder sonstigem Informationsmaterial auch KI-gestützte Systeme einzusetzen.
Diese Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine garantierte Beschaffenheitsvereinbarung dar.
Trotz sorgfältiger Kontrolle können geringfügige Abweichungen oder unbeabsichtigte Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung sowie die tatsächlich gelieferte Ware.
XVIII. Schlussbestimmungen
Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.